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Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“

Am 15. Februar 2011 wurde in Bonn durch das Bundesumweltministerium (BMU) ein Förderprogramm zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur „Biologischen Vielfalt“ verabschiedet. Der zeitliche Rahmen des Programmes wurde nicht festgelegt. Bis 2015 standen pro Jahr 15 Millionen Euro an Fördermitteln durch die Bundesregierung zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2016 wurden diese auf 18 Millionen Euro erhöht. Eine weitere Erhöhung der Mittel wird angestrebt. Die Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN).

 

Das Programm wurde ins Leben gerufen, um den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen. Ein weiteres Ziel war es, gleichzeitig eine nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zu ermöglichen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung bereits im November 2007 eine Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. Mit dem Bundesprogramm werden Vorhaben gefördert, denen im Rahmen der Nationalen Strategie eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen. Als Ergebnis eines breit angelegten Dialogprozesses mit Ländern und Kommunen, Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden wurden vier Förderschwerpunkte festgelegt:

  • Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands,
  • Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland,
  • Sichern von Ökosystemdienstleistungen und
  • weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie.

(Quelle)

Unser Projekt wurde unter dem Schwerpunkt „Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands“ gefördert.


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